Reithalle

Hallenkosten

Die Kosten für die Hallennutzung fallen pro Mitglied an. Sie sind jeweils jährlich fällig. Bei Mitgliedern, die ihre Pferde oder Ponys im Vereinsstall unterstellen, ist die Hallennutzung bereits in der Stallmiete enthalten.

Erwachsene mit Pferd/Pony im VereinstallKOSTENLOS
Kinder mit Pferd/Pony im VereinstallKOSTENLOS
Erwachsene mit Teilnahme an Reitstunden100,-€/Jahr
Kinder mit Teilnahme an Reitstunden 40,-€/Jahr
Erwachsene ohne Teilnahme an Reitstunden150,-€/Jahr
Kinder ohneTeilnahme an Reitstunden 75,-€/Jahr
Einzelstunde ohne Teilnahmen (Pferd ausprobieren)10,-€/Pferd / Reiter

Reithallenordnung

1. Das Geschäftszimmer des Vereins befindet sich bei:

Dirk Büter, Stedingsmühler Straße 1, 49696 Molbergen

Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.

2. Das Benutzen der Reithalle, sowie der gesamten Anlage des R+F Dwergte e.V. ist nur denjenigen Personen erlaubt, die Mitglied im R+F Dwergte sind.

3. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung (Aushang) zur Verfügung. #

Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben. Die Stallruhe ab 22.00 Uhr sollte zum Wohle der Pferde eingehalten werden.

4. Auf dem gesamten Gelände des R+F Dwergte besteht Reitkappenpflicht.

5. Vor Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) „Tür frei“ zu rufen.

Erst nach der Aufforderung „ist frei“ darf die Halle betreten werden.

6. Zum Halten oder Schritt reiten, bitte auf den 2. oder sogar 3. Hufschlag wechseln.

7. Laufen lassen und Longieren sind zur Schonung des Hallenbodens nicht gestattet.

8. Gleichzeitiges Ab-Longieren (von jungen-Pferde) und Reiten ist mit den hallennutzenden Personen abzusprechen.

9. Es dürfen sich höchstens 8 Reiter gleichzeitig in der Reitbahn aufhalten. Es wird dann auf einer Hand geritten, die durch laut und deutliches rufen von Handwechsel bitte gewechselt werden kann.

10. Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem „Gegenverkehr“ aus.

11. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Bitte achtet darauf, dass wenig Sand mit entfernt wird. Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft Ihr ihn gerne darauf hinweisen! Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde; Solidarität zeigen.

12. Nach Verlassen der Reithalle ist der Hallensand wieder in die Reitbahn hinein zu kehren (ohne sonstigen Schmutz).Entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen!

13. Ebenfalls für alle gilt (insbesondere Privat-, Dressur-, Spring- und Kinderreitstunden), nach dem Reiten den Hufschlag zu machen. Auch die Einzelreiter sind gefordert.

14. Zuschauer werden gebeten, während der Reitstunden, die Reiterklause (Öffnungszeiten beachten) oder die Tribüne zu benutzen, um den Reitstundenbetrieb nicht zu stören.

15. Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.

16. Die Benutzung der Übungshindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihrem Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Vor dem Aufbau muss man sich mit den anwesenden Freizeitreiter, die nicht springen, absprechen.

17. Die Stallgasse ist vor dem Verlassen der Reitanlage, die Ständer sind nach dem Reiten zu säubern.

18. Die Mitglieder R+F Dwergte e.V. sind beauftragt, die Einhaltung der Hallenordnung zu überwachen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Vorstand zu ergreifen.