[Vollbild]

Reit- und Fahrverein Dwergte e.V.

Am Dwergter Meer 9 - 49696 Dwergte
Reitanlage > Hallennutzung


Reithallenordnung

  1. Das Geschäftszimmer des Vereins befindet sich bei:
    Bernhard Claus, Neumühler Weg 3, 49696 Dwergte, Tel.: (04475) 1387.
    Anträge, Anfragen und Beschwerden sind an den Vorstand zu richten.
  2. Das Benutzen der Reithalle, sowie der gesamten Anlage des R+F Dwergte e.V. ist nur denjenigen Personen erlaubt, die Mitglied im R+F Dwergte sind.
  3. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung (Aushang) zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich die Reitanlagen für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben. Die Stallruhe ab 22.00 Uhr sollte zum Wohle der Pferde eingehalten werden.
  4. Auf dem gesamten Gelände des R+F Dwergte besteht Reitkappenpflicht.
  5. Vor Betreten der Reithalle ist generell (ob mit oder ohne Pferd) "Tür frei" zu rufen. Erst nach der Aufforderung "ist frei" darf die Halle betreten werden.
  6. Zum Halten oder Schritt reiten, bitte auf den 2. oder sogar 3. Hufschlag wechseln.
  7. Laufen lassen und Longieren sind zur Schonung des Hallenbodens wesentlich einzuschränken. Entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Bei Nichtbeachtung wird dies ganz unterbunden.
  8. Gleichzeitiges Longieren und Reiten ist mit den hallennutzenden Personen abzusprechen.
  9. Es dürfen sich höchstens 8 Reiter gleichzeitig in der Reitbahn aufhalten. Es wird dann auf einer Hand geritten, die durch laut und deutliches rufen von Handwechsel bitte gewechselt werden kann.
  10. Der Reiter, der sich auf der rechten Hand befindet, weicht dem "Gegenverkehr" aus.
  11. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen (spätestens vor Verlassen der Halle). Bitte achtet darauf, dass wenig Sand mit entfernt wird. Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, dürft Ihr ihn gerne darauf hinweisen! Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde; Solidarität zeigen.
  12. Nach Verlassen der Reithalle ist der Hallensand wieder in die Reitbahn hinein zu kehren (ohne sonstigen Schmutz).
  13. Ebenfalls für alle gilt (insbesondere Privat-, Dressur-, Spring- und Kinderreitstunden), nach dem Reiten den Hufschlag zu machen. Auch die Einzelreiter sind gefordert.
  14. Zuschauer werden gebeten, während der Reitstunden, die Reiterklause (Öffnungszeiten beachten) oder die Tribüne zu benutzen, um den Reitstundenbetrieb nicht zu stören.
  15. Das Rauchen in den Stallungen und Futterräumen ist verboten.
  16. Die Benutzung der Übungshindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihrem Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf. Schäden sind sofort zu melden. Vor dem Aufbau muss man sich mit den anwesenden Freizeitreiter, die nicht springen, absprechen.
  17. Die Stallgasse ist vor dem Verlassen der Reitanlage, die Ständer sind nach dem Reiten zu säubern.
  18. Die Mitglieder R+F Dwergte e.V. sind beauftragt, die Einhaltung der Hallenordnung zu überwachen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Vorstand zu ergreifen.

Reiten im Gelände

  1. Ein Plan mit den Reitwegen kann in der Reiterklause ausgehändigt werden.
  2. Das Reiten um das Dwergter Meer (Fußweg/Fuchsweg) ist generell verboten. Es besteht hier Haftungsausschluss. Siehe Verbotsschild.
  3. Schulpferde stehen zum Ausritt generell nicht zur Verfügung.
  4. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote:
    1. Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.
    2. Reite nie allein, immer mit 2-3 Personen.
    3. Jugendliche sollten nur mit Erlaubnis der Eltern ausreiten.
    4. Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
    5. Kontrolliere den verkehrsicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug.
    6. Reite nur auf dem nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt!
    7. Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen können!
    8. Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz!

    Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner.

Der Vorstand

...im Überblick


Download

Die Reithallenordnung gibt es auch als PDF-Datei zum Download (20 KByte) .

[acroread] PDF-Dateien kann man z.B. mit dem kostenlosen Adobe Reader betrachten. Den Adobe Reader für verschiedene Betriebssysteme gibt es direkt von der Homepage. Er liegt aber auch auf vielen CDs vor, die Zeitschriften beiliegen.


letzte Änderung: 06.08.2009